Musikunterricht in Musikvereinen ist (mit Einschränkungen) wieder erlaubt!

Nachdem das Land einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es nun auch eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen.
Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik.

  • Ab dem 8. März ist Unterricht bei einer im Landkreis auftretenden Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 5 aufeinander folgenden Tagen möglich.
  • Erlaubt ist Einzelunterricht.
  • Erlaubt ist Unterricht bis 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren inklusive Lehrkraft.
  • Weitere Öffnungsschritte wird es vor dem 22. März nicht geben.
  • Tägliche Inzidenzzahlen der Landkreise müssen selber abgerufen werden.

Da der Ortenaukreis unter die Inzidenz ist, darf ab sofort wieder Präsenz-Unterricht durchgeführt werden.