Nachdem das Land einige Lockerungen zum 8. März verkündet hat gibt es nun auch eine kleine Öffnung für den Unterrichtsbetrieb von Musikvereinen.
Analog zu der Verordnung der Kunst- und Musikschulen gilt laut Kultusministerium diese Verordnung auch für die Amateurmusik.
- Ab dem 8. März ist Unterricht bei einer im Landkreis auftretenden Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in 5 aufeinander folgenden Tagen möglich.
- Erlaubt ist Einzelunterricht.
- Erlaubt ist Unterricht bis 5 Kinder bis einschließlich 14 Jahren inklusive Lehrkraft.
- Weitere Öffnungsschritte wird es vor dem 22. März nicht geben.
- Tägliche Inzidenzzahlen der Landkreise müssen selber abgerufen werden.
Da der Ortenaukreis unter die Inzidenz ist, darf ab sofort wieder Präsenz-Unterricht durchgeführt werden.